Die russische NGO „Bürgerlicher Beistand“, die sich mit Flüchtlingsangelegenheiten befasst, meldete sich in der Internet-Ausgabe „Kommersant“ wieder mal zu Wort. Diesmal geht es um die als Fußballfans getarnten Flüchtlinge in Russland.
Es berichtet die Pressesprecherin der NGO Darja Manina:
Neulich wandte sich an uns ein nigerianischer Bürger mit der Fan-ID, der behauptete, dass er gezielt nach Russland kam, um hier Asyl zu beantragen, weil er in seiner Heimat angeblich zur LGBT-Szene gehöre, und deswegen nach Scharia-Gesetzen die Todesstrafe bekommen könnte. Nun sind die Juristen der NGO zusammen mit den Vertretern der UNO-Flüchtlingsagentur im Einsatz, um dem Nigerianer zu helfen, einen aussagekräftigen Asylantrag in Russland zu stellen. Jedoch meinen lokale Menschenrechtler, dass eine positive Entscheidung der russischen Behörden in diesem Fall gleich Null sei, denn bis jetzt ist in der Russischen Föderation kein einziger Fall bekannt, wo die LGBT-Zugehörigkeit als Asylgrund anerkannt wurde. Alle derartigen Asylbewerber werden abgeschoben.
Die NGO „Bürgerlicher Beistand“ besuchten neulich auch zwei Kurden aus dem Iran. Sie erzählten, dass sie ebenfalls mit der Fan-ID nach Russland kamen, um dann die russische Grenze in Richtung Finnland zu passieren. Sie wurden aber an der Grenze (noch auf der russischen Seite) von gewissen „Menschen in Zivil“ festgenommen und zur Polizei gebracht. Im Polizeirevier gab es in dem Moment bereits ein paar andere ausländische Bürger aus Pakistan, dem Iran, Bangladesch und aus afrikanischen Ländern. Die Grenzverletzer wurden dann zügig abgefertigt: Fotos, Fingerabdrücke, Fahrkarten bis nach St-Petersburg, dann weiter nach Moskau. Die Fahrkarten mussten sie übrigens selbst bezahlen. Die Kurden geben aber immer noch nicht auf und wollen Asylanträge als politisch Verfolgte stellen, denn ihnen hätte man angeblich in dem Iran die Zusammenarbeit mit dem dortigen Sicherheitsdienst angeboten, was sie jedoch abgelehnt hätten. Nun drohe ihnen deswegen die Todesstrafe.
Es ist inzwischen auch ein bizarrer Fall bekannt, als ein Ausländer aus Kongo nach Russland nicht einreisen durfte, obwohl seine Reisepapiere (auch die Fan-ID) in Ordnung waren. Er kam nach Russland als Fußball-Fan, erklärte aber den russischen Beamten an der Grenze, dass er in Wirklichkeit ein oppositioneller Journalist sei, der in der Heimat verfolgt wird und darum Asylantrag in Russland stellen möchte. Darauf hat man ihm die Einreise verwehrt und ihn kurzerhand zurück nach Afrika verfrachtet.
Die NGO findet diese Entscheidung rechtswidrig, denn, so die Sprecherin, in allen europäischen Ländern kann man an der Grenze das Zauberwort „Asyl“ sagen, und danach muss man auf jeden Fall die Möglichkeit bekommen, den Asylantrag zu stellen. Außerdem hatte ja der Kongolese gültige Reisepapiere und durfte sich zumindest bis zum 26. Juli in Russland aufhalten. Darüber hinaus gäbe es ja auf der Fan-ID-Webseite keine Hinweise, dass man ein Fußballfan kein Asylbewerber sein darf. Das russische Innenministerium hat eine entsprechende NGO-Anfrage bis jetzt nicht beantwortet.
Quelle
Es berichtet die Pressesprecherin der NGO Darja Manina:
Neulich wandte sich an uns ein nigerianischer Bürger mit der Fan-ID, der behauptete, dass er gezielt nach Russland kam, um hier Asyl zu beantragen, weil er in seiner Heimat angeblich zur LGBT-Szene gehöre, und deswegen nach Scharia-Gesetzen die Todesstrafe bekommen könnte. Nun sind die Juristen der NGO zusammen mit den Vertretern der UNO-Flüchtlingsagentur im Einsatz, um dem Nigerianer zu helfen, einen aussagekräftigen Asylantrag in Russland zu stellen. Jedoch meinen lokale Menschenrechtler, dass eine positive Entscheidung der russischen Behörden in diesem Fall gleich Null sei, denn bis jetzt ist in der Russischen Föderation kein einziger Fall bekannt, wo die LGBT-Zugehörigkeit als Asylgrund anerkannt wurde. Alle derartigen Asylbewerber werden abgeschoben.
Die NGO „Bürgerlicher Beistand“ besuchten neulich auch zwei Kurden aus dem Iran. Sie erzählten, dass sie ebenfalls mit der Fan-ID nach Russland kamen, um dann die russische Grenze in Richtung Finnland zu passieren. Sie wurden aber an der Grenze (noch auf der russischen Seite) von gewissen „Menschen in Zivil“ festgenommen und zur Polizei gebracht. Im Polizeirevier gab es in dem Moment bereits ein paar andere ausländische Bürger aus Pakistan, dem Iran, Bangladesch und aus afrikanischen Ländern. Die Grenzverletzer wurden dann zügig abgefertigt: Fotos, Fingerabdrücke, Fahrkarten bis nach St-Petersburg, dann weiter nach Moskau. Die Fahrkarten mussten sie übrigens selbst bezahlen. Die Kurden geben aber immer noch nicht auf und wollen Asylanträge als politisch Verfolgte stellen, denn ihnen hätte man angeblich in dem Iran die Zusammenarbeit mit dem dortigen Sicherheitsdienst angeboten, was sie jedoch abgelehnt hätten. Nun drohe ihnen deswegen die Todesstrafe.
Es ist inzwischen auch ein bizarrer Fall bekannt, als ein Ausländer aus Kongo nach Russland nicht einreisen durfte, obwohl seine Reisepapiere (auch die Fan-ID) in Ordnung waren. Er kam nach Russland als Fußball-Fan, erklärte aber den russischen Beamten an der Grenze, dass er in Wirklichkeit ein oppositioneller Journalist sei, der in der Heimat verfolgt wird und darum Asylantrag in Russland stellen möchte. Darauf hat man ihm die Einreise verwehrt und ihn kurzerhand zurück nach Afrika verfrachtet.
Die NGO findet diese Entscheidung rechtswidrig, denn, so die Sprecherin, in allen europäischen Ländern kann man an der Grenze das Zauberwort „Asyl“ sagen, und danach muss man auf jeden Fall die Möglichkeit bekommen, den Asylantrag zu stellen. Außerdem hatte ja der Kongolese gültige Reisepapiere und durfte sich zumindest bis zum 26. Juli in Russland aufhalten. Darüber hinaus gäbe es ja auf der Fan-ID-Webseite keine Hinweise, dass man ein Fußballfan kein Asylbewerber sein darf. Das russische Innenministerium hat eine entsprechende NGO-Anfrage bis jetzt nicht beantwortet.
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