Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Oktjabrskij der Stadt Pensa (Zentralrussland) hat die Direktoren von 20 Schulen der Stadt mit rechtlichen Konsequenzen angedroht, weil das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Kleidung in deren Schulen nicht verboten war.
Die entsprechende Stellungnahme der Bezirksstaatsanwaltschaft lautete:
"Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Oktjabrskij der Stadt Pensa stellte fest, dass die Bestimmungen über Schuluniformen in 20 Schulen das Tragen religiöser Kleidung einschließlich Kopftücher nicht ausdrücklich verbieten. Der Bezirksstaatsanwalt hat darauf die Direktoren dieser Schulen mit rechtlichen Konsequenzen angedroht, die von den Direktoren wahrgenommen und entsprechend berücksichtigt wurden".
Trotzdem wurden nach Ergebnissen der Inspektion der Staatsanwaltschaft 12 Schulbeamte zur disziplinarischen Verantwortung gezogen.
Wie der Pressedienst der Gebietsstaatsanwaltschaft Pensa zusätzlich erläuterte, muss die Bestimmung über Schuluniformen das Verbot des Tragens religiöser Kleidung einschließlich Kopftücher definitiv enthalten:
"Das geltende föderale Gesetz verankert das Prinzip der säkularen Bildung und sieht nicht die Möglichkeit vor, dass Bürger von ihrem Recht auf Religionsausübung in staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen Gebrauch machen".
Weitere Fälle des Kopftuchverbots in russischen Regionen
Im März 2013 wies das Landgericht Stavropol (Südrussland) die Klage mehrerer Eltern zurück, die versuchten, die Anforderungen an die Schulkleidung der in dieser Region zugelassenen Schülern in Frage zu stellen. Am 10. Juli 2013 hat der Vorstand des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation diese Entscheidung des Langgerichts als rechtmäßig anerkannt.
Im Februar 2015 bestätigte das Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Mordowien (Russische Teilrepublik), die den Antrag der Eltern zurückwies, welche gegen ein ähnliches Verbot in der Republik protestieren wollten.
Quelle
Die entsprechende Stellungnahme der Bezirksstaatsanwaltschaft lautete:
"Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Oktjabrskij der Stadt Pensa stellte fest, dass die Bestimmungen über Schuluniformen in 20 Schulen das Tragen religiöser Kleidung einschließlich Kopftücher nicht ausdrücklich verbieten. Der Bezirksstaatsanwalt hat darauf die Direktoren dieser Schulen mit rechtlichen Konsequenzen angedroht, die von den Direktoren wahrgenommen und entsprechend berücksichtigt wurden".
Trotzdem wurden nach Ergebnissen der Inspektion der Staatsanwaltschaft 12 Schulbeamte zur disziplinarischen Verantwortung gezogen.
Wie der Pressedienst der Gebietsstaatsanwaltschaft Pensa zusätzlich erläuterte, muss die Bestimmung über Schuluniformen das Verbot des Tragens religiöser Kleidung einschließlich Kopftücher definitiv enthalten:
"Das geltende föderale Gesetz verankert das Prinzip der säkularen Bildung und sieht nicht die Möglichkeit vor, dass Bürger von ihrem Recht auf Religionsausübung in staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen Gebrauch machen".
Weitere Fälle des Kopftuchverbots in russischen Regionen
Im März 2013 wies das Landgericht Stavropol (Südrussland) die Klage mehrerer Eltern zurück, die versuchten, die Anforderungen an die Schulkleidung der in dieser Region zugelassenen Schülern in Frage zu stellen. Am 10. Juli 2013 hat der Vorstand des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation diese Entscheidung des Langgerichts als rechtmäßig anerkannt.
Im Februar 2015 bestätigte das Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Mordowien (Russische Teilrepublik), die den Antrag der Eltern zurückwies, welche gegen ein ähnliches Verbot in der Republik protestieren wollten.
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